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Regenwasser verankert!

Seit dem 16. Februar 2001 ist es amtlich: Die Regenwassernutzung bleibt Bestandteil der modernen Haustechnologie. Der Bundesrat hat vor dem vorgelegten Entwurf der Verordnung zugestimmt, die allerdings erst am 1. Januar 2003 in Kraft tritt. Damit ist nach Ansicht der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. (fbr) ein wichtiger Meilenstein für die Betriebs- und Regenwasser- nutzung gelegt worden.
Die Betriebswassernutzung für die WC-Spülung , die Gartenbewässerung, das Wäsche waschen im eigenen Haus und Putzzwecken ist auch durch den Gesetzgeber nicht in Frage gestellt worden, obwohl nach Informationen der fbr die Wasserversorger, allen voran BGW und DVGW, auch hier gerne Einschränkungen gesehen hätten.
Deutlich hebt der Vorstand in seiner Stellungnahme hervor, dass die Trinkwasserverordnung keine Belange von Betriebs- und Regenwassernutzungsanlagen in eigengenutzten Wohnhäusern regele. Die Entscheidung, Regenwasser in der Waschmaschine zu nutzen, verbleibt danach in der Eigenverantwortung des Verbrauchers. In vermieteten Wohnhäusern sieht die Verordnung vor, dass dem Verbraucher die Wahlmöglichkeit  zwischen Betriebswasser/Regenwasser und Trinkwasser gegeben werden werden muss. Dies bedeutet also neben dem Regenwasseranschluss auch die Installation eines zusätzlichen Trinkwasseranschlusses am Aufstellungsort der Waschmaschine.

-fbr-

 

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