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Seit dem 16. Februar 2001 ist es amtlich:
Die Regenwassernutzung bleibt Bestandteil der modernen Haustechnologie.
Der Bundesrat hat vor dem vorgelegten Entwurf der Verordnung zugestimmt,
die allerdings erst am 1. Januar 2003 in Kraft tritt. Damit ist nach
Ansicht der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. (fbr)
ein wichtiger Meilenstein für die Betriebs- und Regenwasser- nutzung
gelegt worden.
Die Betriebswassernutzung für die WC-Spülung , die Gartenbewässerung,
das Wäsche waschen im eigenen Haus und Putzzwecken ist auch durch den
Gesetzgeber nicht in Frage gestellt worden, obwohl nach Informationen der
fbr die Wasserversorger, allen voran BGW und DVGW, auch hier gerne
Einschränkungen gesehen hätten.
Deutlich hebt der Vorstand in seiner Stellungnahme hervor, dass die
Trinkwasserverordnung keine Belange von Betriebs- und
Regenwassernutzungsanlagen in eigengenutzten Wohnhäusern regele. Die
Entscheidung, Regenwasser in der Waschmaschine zu nutzen, verbleibt danach
in der Eigenverantwortung des Verbrauchers. In vermieteten Wohnhäusern
sieht die Verordnung vor, dass dem Verbraucher die Wahlmöglichkeit
zwischen Betriebswasser/Regenwasser und Trinkwasser gegeben werden werden
muss. Dies bedeutet also neben dem Regenwasseranschluss auch die
Installation eines zusätzlichen Trinkwasseranschlusses am Aufstellungsort
der Waschmaschine.
-fbr- |